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Kauf eines Gebrauchtwagens
Die Tipps und Tricks beim Kauf eines Gebrauchtwagens haben eine ziemlich große Bandbreite was den eigentlichen Zustand des Autos mit sich bringt. Des Weiteren muss man sich über das Versicherungsprozedere und andere rechtliche Dinge Gedanken machen. Bei der Frage wann eine Kfz-Versicherung durch den Käufer eines Gebrauchtwagens gekündigt werden kann machen sich viele im ersten Schritt keine Gedanken. Grundsätzlich sind Versicherungen schriftlich einen Monat vor Ablauf des Vertrages kündbar. Sonderkündigungsrecht liegt bei Fahrzeugwechsel bzw. beim Kauf eines Pkws vor, also auch beim gebrauchten. Und spätestens beim Zulassen muss ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden. Das heißt die Versicherung wird nach dem Kauf aber vor dem Zulassen abgeschlossen. In der Regel schließt der Käufer einen neuen Versicherungsvertrag ab. Die Versicherung die den Wagen bisher versichert hatte muss innerhalb einer Woche über den Verkauf des Wagens in Kenntnis gesetzt werden. Hier sind Käufer und Verkäufer gleichermaßen verpflichtet. Sollte noch vor dem Ummelden ein Unfall durch den neuen Käufer passieren zahlt der bisherige Versicherer und haftet mit der Versicherungsprämie für das laufende Jahr. Sollte sich vor dem Verkauf bei der Probefahrt ein Unfall ereignen haftet ebenfalls noch der aktuelle Versicherer. Das ist aber glücklicherweise eher selten, dass in dem Zeitraum zwischen Verkauf und Ummelden ein Unfall passiert. Neben dem Versicherungsnachweis muss man einen gültigen Personalausweis, den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein, Bescheinigung der Hauptuntersuchung, ASU-Bescheinigung zur Zulassungsstelle mitbringen. Dann steht dem ordnungsgemäßen Ablauf bei Halterwechsel eines gebrauchten Autos in der Regel nichts mehr im Wege und man kann sich an seinem neu Erworbenen aber dennoch gebrauchten Auto erfreuen.
